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Kindergesundheit

Wirksame Hilfen für Kinder und Jugendliche mit persönlichen und gesundheitlichen Problemen

FOTO: Ground Picture via Shutterstock.com

Die Pandemie hat einen unguten Trend verstärkt, der seit Jahren zu beobachten ist. Nahmen in der Vergangenheit Asthma, Allergien und Neurodermitis zu, sind es nun immer häufiger Adipositas, Sprachentwicklungsstörungen und psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Schulmeidung, Essstörungen und Mediensüchte. Aktuelle Untersuchungen, wie zum Beispiel von den Krankenkassen, belegen diese Entwicklung. Und manche Kinder und Jugendliche entwickeln nach einer Corona-Infektion ein Long COVID.

Alwin Baumann

Sprecher Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)

Eine Rehabilitation bringt die Kinder und Jugendlichen wieder in die Spur und unterstützt die Familien

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine wirksame Hilfe durch den Besuch in einer der rund 50 Rehabilitationskliniken. Die medizinischen Rehamaßnahmen dauern vier bis sechs Wochen. Das Besondere an den Kliniken ist, dass sich verschiedene Spezialisten wie Fachärzte, Psychotherapeuten, Bewegungs- und Ergotherapeuten, Logopäden und Ernährungswissenschaftler um die jungen Patienten kümmern. Die Kinder und Jugendlichen sind in betreuten Wohngruppen untergebracht und nehmen die Angebote in der Therapie, in der Sporthalle, dem Schwimmbad oder der Lehrküche gemeinsam wahr. Damit kein Schulunterricht versäumt wird, stehen Klinikschulen zur Verfügung

Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ist familienorientiert, das heißt, dass bis zum 12. Geburtstag des Kindes eine erwachsene Begleitperson mit aufgenommen wird und dass bei den älteren Kindern und Jugendlichen ein enger Austausch mit den Eltern gepflegt wird. Geschwisterkinder können mit aufgenommen werden. Bei schwer erkrankten Kindern wird die ganze Familie mit aufgenommen.

Rehamaßnahmen werden vor allem von der Rentenversicherung bezahlt

Ein wesentliches Anliegen einer Gesetzesänderung vom Dezember 2016 war es, für mehr Klarheit bei den Angeboten zu sorgen und den Zugang zu vereinfachen. Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ist jetzt eine Pflichtleistung, sowohl der gesetzlichen Krankenversicherung als auch der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Beschränkung auf bestimmte Erkrankungen gibt es nicht. Bei Mutter/ Vater-Kind-Maßnahmen ist ausschließlich die Krankenversicherung zuständig, ebenso bei schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen, die voraussichtlich niemals im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können. Kranken- und Rentenversicherung sind gleichrangig zuständig. Da die Deutsche Rentenversicherung mit ihrer Orientierung auf das Erreichen der Schul-, Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit eine weitergehende Rehabilitationsvorstellung hat, empfiehlt es sich, den Antrag für eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, vorausgesetzt, es besteht ein Versicherungsverhältnis.

Sind beide Elternteile gesetzlich rentenversichert, können sie auswählen, aus wessen Versicherung sie den Antrag stellen. Dabei spielt es keine Rolle, über wen das Kind krankenversichert ist. Welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist sowie die Versicherungsnummer ist der Renteninformation zu entnehmen. Die Eltern füllen den Antrag aus, ein Arzt oder Psychotherapeut den Befundbericht und den Honorarantrag. Bei der Antragstellung über die Krankenkasse füllt ein Arzt das sogenannte Formular 61 aus. Wird der Antrag über die Beihilfe gestellt, ist die Rehamaßnahme mit einem ärztlichen Attest zu begründen. Mit der Bewilligung der Beihilfe wenden sich die Eltern an die PKV und klären, ob der PKV-Anteil übernommen wird. Sind die Eltern komplett privat krankenversichert, ist eine Klärung dort notwendig.

Voraussetzung für eine Rehabilitation ist eine Erkrankung und eine Teilhabe- bzw. Alltagseinschränkung

Kinder und Jugendliche erhalten eine Rehabilitation, wenn sie mit ihren gesundheitlichen und persönlichen Problemen im Alltag nicht zurechtkommen. Das bedeutet, dass eine Erkrankung vorliegen muss, die sich einschränkend auf die persönliche Entwicklung, auf den familiären Alltag, auf die sozialen Kontakte oder die schulischen Leistungen auswirkt.

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit dem Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. entstanden.

DER EINFACHE WEG ZUR KINDER- UND JUGENDREHA

Information – Beratung – Hilfe

Wir ebnen Familien und Fachleuten den Weg in die Kinder- und Jugendreha. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Hilfe bei persönlichen und gesundheitlichen Problemen – auch für durch die Corona-Pandemie psychisch stark belastete Kinder und Jugendliche oder bei Long Covid.

Bestellen Sie kostenfrei unseren Info-Flyer „Reha rettet Lebensläufe“.

Auf unserer Webseite www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de finden Sie ausführliche Informationen zu allen Rehakliniken für Kinder und Jugendliche in Deutschland, zu Antragsformularen sowie Voraussetzungen, Indikationen und den Weg in die Reha.

Das Handbuch „Medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche“ informiert Ärzt*innen und Therapeut*innen umfassend, damit sie Familien bei der Reha-Beantragung optimal unterstützen können. Über unsere Webseite können Ärzt*innen und Therapeut*innen kostenfreie Exemplare anfordern.

Beratung und Kontakt

Bündnis Kinder- & Jugendreha e.V. (BKJR)
Web: kinder-und-jugendreha-im-netz.de
Friedrichstr. 171
10117 Berlin

Geschäftsführerin
Friederike Neugebauer
Mobil: 0175 / 60 55 629
E-Mail: [email protected]

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