Manchmal gelangen Familien an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Für gesundheitlich angeschlagene, erschöpfte Mütter und Väter gibt es spezielle Behandlungen, damit sie abseits des Alltags wieder zu Kräften kommen können. Die sogenannten Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren richten sich nach den Bedürfnissen von Eltern und Kindern. So fördern sie die Gesundheit der ganzen Familie.
Spätestens seit dem Corona-Lockdown ist offensichtlich, welche Schwierigkeiten Familien im Alltag meistern. Aber Eltern sind auch nur Menschen: Wenn es zu viel wird und gesundheitliche Beschwerden dazu kommen, benötigen sie professionelle Hilfe. Gleichzeitig müssen die Kinder gut versorgt bleiben. Bei einer Kur mit Kind ist beides gewährleistet, denn Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren begleiten Mutter oder Vater zu der meist dreiwöchigen stationären Behandlung. Je nachdem, ob nun Mutter oder Vater in die Kur mit Kind geht, heißt es „Mutter-Kind-“ oder „Vater-Kind-Kur“.
Die Behandlung in einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur ist ganzheitlich und stützt sich sowohl auf medizinische wie auch gesundheitspädagogische oder psychosoziale Erkenntnisse und Methoden. Ein wichtiges Ziel ist, dass Mütter und Väter mit der Erkrankung und den persönlichen Umständen dauerhaft besser umgehen und sich nach der Kur bei Bedarf selber helfen können. Zur Kurarbeit gehören auch Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Aktivitäten, die die Beziehung zueinander stärken sollen. Der genaue Therapieplan ist vom Krankheitsbild des zu behandelnden Elternteils abhängig und auf seine persönliche Situation abgestimmt.
Für die Kinder ist gesorgt
Neben der medizinischen Versorgung bieten die Kurkliniken eine umfassende Kinderbetreuung. Die Eltern sollen ihre Kinder in guten Händen wissen, während sie sich auf ihre Behandlung konzentrieren. Die Betreuung der Kinder ist auf ihr Alter und ihren Entwicklungsstand abgestimmt. Dazu gehört daher auch schulische Betreuung und Hausaufgabenaufsicht für ältere Kinder. Für die gemeinsame freie Zeit von Eltern und Kindern machen die Kurhäuser verschiedene Anregungen und halten Angebote bereit.
Die Kur mit dem Kind ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis auf einen Eigenanteil von zehn Euro pro Kalendertag übernehmen die Krankenkassen sämtliche Kurkosten, auch für das begleitende Kind. Die Kur kann einmalig um eine Woche (insgesamt vier Wochen) verlängert werden.
Nur mit ärztlichem Attest
Damit die Krankenkassen eine Kur mit Kind bewilligen, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Soll das Kind bei der Kur mitbehandelt werden, benötigt es ein gesondertes Attest.
Bei der Auswahl der Klinik kann möglicherweise Hilfe erforderlich sein. Denn die verschiedenen Kurhäuser haben unterschiedliche Schwerpunkte. Wichtig ist, dass sie zu den Bedürfnissen von Mutter oder Vater und Kind passt. Bei der Antragstellung kann eine Wunschklinik angegeben werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, den Wunsch zu berücksichtigen und eine Ablehnung zu begründen.
Informationen zu den Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren sowie zu Kurhäusern gibt es bei den Krankenkassen oder bei gemeinnützigen Einrichtungen. Letztere, darunter der Deutsche Familienverband (DFV), helfen auch bei der Antragstellung oder wenn ein Antrag mal abgelehnt wird.
Die Kur mit dem Kind war ursprünglich ein Angebot für Mütter. Auch heute noch nutzen es überwiegend Frauen mit Kindern. Zunehmend nehmen aber auch Väter eine Kur mit Kind in Anspruch, so dass es mittlerweile Behandlungen gibt, die auf die Bedürfnisse von Vätern spezialisiert sind.
Sie möchten mehr erfahren?
Weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-familienverband.de oder per Mail an [email protected]