In der kosmetischen Industrie wird ständig mit Stoffen experimentiert – sei es, um einen neuen Konservierungsstoff, eine neue Duftnuance oder eine neue Modefarbe zu entwickeln.
Bevor die Stoffe auf den Markt kommen, wird meist in Tierversuchen getestet, ob sie Reizungen oder Allergien erzeugen, krebserzeugend oder giftig sind. Tausende Kaninchen, Mäuse und Ratten leiden in den oft grausamen Versuchen stellvertretend für den Menschen.
Ein Verbot bezieht sich auch nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich für kosmetische Zwecke eingesetzt werden.
Dabei ist es äußerst umstritten, ob die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind. Inzwischen gibt es neue Prüfmethoden mit denen man die Fragen nach Sicherheit und Verträglichkeit von Stoffen und Produkten weitaus sicherer beantworten kann:
Werden bei den Alternativmethoden zu Tierversuchen menschliche Zellkulturen eingesetzt oder ist ein künstliches System auf die Bedingungen beim Menschen ausgerichtet, sind die Probleme der Übertragbarkeit minimiert.
Drei Fragen an Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes
Sind Tierversuche für Kosmetika nicht längst verboten?
Die EU verbietet sie für Produkte seit 2004 und für kosmetische Inhaltsstoffe seit 2009. Allerdings nur für neue, die „alten“ dürfen weiter verkauft werden. Das Verbot bezieht sich auch nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich für kosmetische Zwecke eingesetzt werden.
Kosmetikhersteller dürfen also chemische Substanzen weiter nutzen, die in anderen Produkten, wie Reinigungsmitteln, Wandfarben oder Medikamenten, Verwendung finden und an Tieren getestet wurden.
Viele Hersteller berufen sich darauf, dass der Gesetzgeber alternative Prüfmethoden noch nicht anerkannt hat.
Das ist ein vorgeschobenes Alibi. Bei der Fülle an Kosmetikangeboten und verfügbaren Inhaltsstoffen gibt es keine Rechtfertigung, weiter Tiere zu quälen und zu töten. Neue Inhaltsstoffe, die in tierversuchsfreien Tests nicht ihre Verträglichkeit zeigen konnten, haben in Kosmetika nichts verloren.
Was fordern Sie?
Tierversuche für Kosmetika müssen umfassend – ohne weitere Schlupflöcher – verboten werden. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt unsere Kosmetik-Positivliste. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist mit einem Ende der Tierversuche leider erst dann zu rechnen, wenn für alle Bereiche der Stoffprüfung alternative Teststrategien zugelassen sind. Hier werden wir weiter Druck auf die Entscheidungsträger ausüben.
Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes
Wer ein Zeichen gegen Tierversuche in der Kosmetikindustrie setzen möchte, muss nicht zwangsläufig auf Kosmetikprodukte verzichten. Es gibt Kosmetikhersteller, die sich bei der Herstellung ihrer Präparate auf altbewährte Stoffe und Naturprodukte beschränken und sich damit nicht an immer neuen Tierversuchen mitschuldig machen.
Um Verbrauchern eine Einkaufshilfe an die Hand zu geben, führt der Deutsche Tierschutzbund seit den achtziger Jahren eine Kosmetik-Positivliste mit den weltweit strengsten Kriterien für heute tierversuchsfreie Präparate. Seit 1998 dürfen aufgrund gesetzlicher Regelungen nur noch Kosmetikprodukte mit einer Auflistung der Inhaltsstoffe auf den deutschen Markt gebracht werden.
Leider muss die Deklaration der Inhaltsstoffe in einer einheitlichen „Sprache“ mit chemischen Fachausdrücken erfolgen, die für den Verbraucher unverständlich ist. Den Kosmetikherstellern wurde darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, Inhaltsstoffe, die sie geheim halten wollen, nur als Nummern anzugeben.
Bei Produkten von Kosmetikherstellern der Positivliste können Verbraucher jedoch sicher sein, dass ihnen kein Inhaltsstoff verheimlicht wird. Der Deutsche Tierschutzbund hat die in der Kosmetik-Positivliste aufgeführten Hersteller aufgefordert; auch weiterhin die Inhaltsstoffe zusätzlich zur offiziellen Nomenklatur in einer für die Verbraucher verständlichen Form anzugeben.
Aufgrund des begrenzten Raumes kann dies jedoch nicht immer auf den Etiketten der Produkte erfolgen. In jedem Fall helfen die Firmen bei Anfragen zu einzelnen Inhaltsstoffen gerne weiter. Damit verfügen interessierte Verbraucher über zusätzliche und vollständige Informationen, die Ihnen eine nicht nur tierschutzgerechte, sondern auch gesundheitsbewusste und umweltfreundliche Kaufentscheidung ermöglichen.
Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes:
Alle in der Kosmetik-Positivliste genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt.
Das bedeutet:
- Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
- keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,
- keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren – unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
- keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z. B. Bärengalle) oder Ausrottung (z.B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden (Firmen, die mit * gekennzeichnet sind, erfüllen derzeit noch nicht diese Richtlinienänderung). Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen,
- keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).
- Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.
- Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.
- Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro.
Seit 2013 gibt es das internationale Markenzeichen „tierfreundliche Naturkosmetik“. Die Produkte, die so gekennzeichnet sind, erfüllen nicht nur die Kriterien des Deutschen Tierschutzbundes in Bezug auf Tierversuche und tierische Inhaltsstoffe, sondern enthalten zudem auch Bio-Rohstoffe und werden nachhaltig und sozialverträglich produziert. Mit diesem Zeichen ist auch erstmals die Verarbeitung von umweltbelastendem Palmöl verboten.
Mehr Informationen zur Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes:
www.tierschutzbund.de/kosmetik-positivliste