Leider ist es nicht allen Menschen vergönnt, auf natürlichem Weg ein eigenes Kind zu bekommen.
Eine künstliche Befruchtung ist immer mit Kosten verbunden. Teilweise übernehmen Krankenkassen einen Teil der Kosten, dennoch muss von Paaren auch Eigenkapital erbracht werden. Ob und wie sich Krankenkassen an einer Kinderwunschbehandlung beteiligen, ist für die gesetzlichen Krankenkassen in § 27a SGB V geregelt.
Darüber hinaus haben die gesetzlichen Krankenkassen seit 1. Januar 2012 mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes die Möglichkeit, reproduktionsmedizinische Maßnahmen als zusätzliche Satzungsleistungen anzubieten.
Ungewollt kinderlose Paare sollten sich deshalb vor der Behandlung bei ihrer Kasse informieren, welche Leistungen finanziert werden. In der Regel übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherungen die ersten Untersuchungen, um zunächst die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.
Aber schon Folgemedikamente – etwa zur Hormoneinstellung oder zur Stimulierung der Eierstöcke – werden von vielen Kassen nur unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht übernommen. Soll eine assistierte Reproduktion durchgeführt werden, gibt es bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterschiedliche Regelungen, was Art und Umfang der finanziell unterstützten Behandlungen anbelangt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Finanzierung einer künstlichen Befruchtung
- Beratung von einem Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte
- Ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
- Attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
- Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren
- Der Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse genehmigt werden
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden
- Negativer HIV-Test
- Ausreichender Rötelnschutz der Ehefrau
Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen die meisten Krankenkassen einen Teil der Kosten. Der Rest, meist um die 50 Prozent, muss jedoch aus Eigenkapital bezahlt werden. Da viele dieses Geld nicht aufbringen können, gibt es einen Kredit für eine Kinderwunschbehandlung.
Finanzierung durch die Bank
Die Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, können einen Kredit für eine Kinderwunschbehandlung bei ihrer Hausbank beantragen. Die Erfüllung des Traumes von einem eigenen Kind kann sehr kostspielig sein. Wenn mehrere Anläufe nötig sind, kann man sich die Kreditsumme ausrechnen, die aufgenommen werden muss.
Aber nicht nur die Hausbank vergibt einen Kredit für eine Kinderwunschbehandlung. Auch Direktbanken im Internet bieten diese Möglichkeit. Viele entscheiden sich für diesen Weg, da kein Sachbearbeiter einem gegenübersitzt und die künstliche Befruchtung doch eine sehr intime Angelegenheit ist.