Können Frauen sich nicht auf natürlichem Weg den Wunsch vom eigenen Kind erfüllen, kommen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten in Betracht.
Welche den größten Erfolg verspricht, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Wir stellen die Möglichkeiten vor. Kinderwunschbehandlungen umfassen Hormonelle Stimulation, Intrauterine Insemination, In-vitro-Fertilisation (IVF), Intrazytoplasmatische Insemination (ICSI), Kryokonservierung oder Polkörperanalyse.
Finanzierung der Kinderwunschbehandlungen
Wer Kinderwunschbehandlungen und -untersuchungen in Anspruch nimmt, muss sich je nach Art und Umfang der Therapien Gedanken über die Finanzierung und Kosten der künstlichen Befruchtung machen.
Im Jahr 2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht, Unfruchtbarkeit sei keine Krankheit. Seitdem zahlen die Krankenkassen nur noch die Hälfte der anfallenden Kosten einer künstlichen Befruchtung, und das auch nur bei den ersten drei Versuchen.
Alles, was über diese drei Versuche hinausgeht, betrachtet das Sozialgesetzbuch als ohne hinreichende Aussicht, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Die restlichen Kosten müssen Paare mit Kinderwunsch selbst tragen. Einige wenige Krankenkassen übernehmen auch weitere Versuche.
50 Prozent von den Krankenkassen
Meistens werden Kinderwunschbehandlungen mit bis zu 50 Prozent von den Krankenkassen getragen, den Rest müssen die Paare selbst bezahlen. Wichtig ist, dass die Finanzierung der Behandlung generell nur bei verheirateten Paaren übernommen wird und es auch eine Altersbeschränkung gibt.
Die Finanzierung der Behandlung wird nur bei Paaren übernommen, bei denen beide Partner das 25. Lebensjahr überschritten haben. Dabei darf die Ehefrau das 40. Lebensjahr und der Ehemann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Auch hier haben nun einige wenige Kassen die Altersgrenze erweitert. Diese haben in ihrer Satzung erlassen, dass sie zum Beispiel versicherten Frauen die künstliche Befruchtung bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres und den versicherten Männern bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres gewähren.
Behandlungsplan und Finanzierungsrechnung
Für die konkret anfallenden Kosten ist es vor Behandlungsbeginn ratsam, unter Zurateziehen eines Behandlungsplans eine Finanzierungsrechnung aufzustellen, um den Eigenanteil genau bestimmen zu können. Wer den nötigen Betrag nicht selbst aufbringen kann, hat in der Regel auch die Möglichkeit, die anfallenden Kosten über eine Ratenzahlung abzuleisten.
Allgemeine Voraussetzungen für die Finanzierung einer künstlichen Befruchtung:
Beratung von einem Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte
Mindestalter: 25 Jahre
der Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse genehmigt werden
das Paar muss miteinander verheiratet sein
es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden
negativer HIV-Test
ausreichender Rötelschutz der Ehefrau